Öffnung von Senioren-, Pflege- und Altenheimen für Besuche

07.05.2020

Mit der neuen Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen werden eingeschränkt auch Besuche in Senioren-, Alten-, und Pflegeheimen ermöglicht. Ab 9. Mai können in eingerichteten Besucherbereichen außerhalb oder innerhalb der Einrichtung Besuche von Angehörigen stattfinden.

Um die Bewohnerinnen und Bewohner auch weiterhin vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, müssen Einrichtungen und Angehörige insbesondere die Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beachten. Dazu zählen die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.

Ausnahmsweise ist ein Besuch auf einem Bewohnerzimmer möglich, wenn in der Einrichtung kein besonderer Besucherbereich eingerichtet werden kann oder wenn dies aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen geboten ist; in Pflegeeinrichtungen dürfen Besuche auf den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner nur durch jeweils eine Person erfolgen. In besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sind Besuche auf den Einzelzimmern grundsätzlich alternativ zu Besuchen in besonderen Besucherbereichen zulässig.

Bereits in den vergangenen Wochen wurden gute und innovative Konzepte entwickelt, um Besuche zu ermöglichen. Alle Essener Einrichtungen stellen sicher, dass Besucherinnen und Besucher nicht unangemeldet in die Einrichtungen kommen und sich in eine Besucherliste eintragen. Besuche sind auf maximal einen Besuch pro Tag und Bewohnerin bzw. Bewohner von maximal zwei Personen beschränkt. Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuchs einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person einhalten. Sollte die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen oder ethisch-sozialen Gründen nicht möglich sein, kann die Einrichtung zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen anordnen.

Im Rahmen eines gestrigen (6.5.) Gesprächs mit Trägern der Essener Einrichtungen im Rathaus wurde vor allem nochmal um das Verständnis der Angehörigen für die Schutzmaßnahmen geworben. Alle Einrichtungen nehmen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ernst und handeln zum Wohle der ihnen anvertrauten Personen. Besucherinnen und Besucher sollten sich vorab telefonisch mit der Einrichtung in Verbindung setzen, damit der Besuch geplant werden kann.

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